
Das Reinheitsgebot ist eine tolle Sache und hat seinen Erlasser unsterblich gemacht. Doch vor zweihundert Jahren noch, braute man z.B. Alantwurz-, Anis-, Beifuß-, Ehrenpreis-, Eichel-, Fenchel-, Himbeer-, Kirschen-, Lavendel-, Lorbeer-, Majoran-, Melissen-, Nelken-, Quendel-, Rosmarin-, Salbei-, Schlehen-, Wacholder-, Wermut-, Ysop- und Zitronenbier um den schon früher zu teuren Apothekern eine lange Nase zu machen.
...so aber Kräuter, Wurzeln und dergleichen in das Bier gethan werden, so dienet es zugleich auch mit der Arznei. Derohalben kann ihme ein jeder Hauswirth oder ein curioser Kelmeister gar leichtlich, und ohne sonderbaren Unkosten ein Bier medicinalisch machen, und zwar ein solches, so wider diejenigen Leibesbe- schwerungen, darzu man von Natur geneiget, oder allbereit am Halse hat, zurichten und gebrauchen, dadurch er dann manchen Pfennig den er sonsten in die Apothecken geben müßte, erspahren kann.
Quelle: Der vollkommene Bierbrauer




