Erste urkundlich nachweisbare Ansätze in Augsburg um 1156
Auf deutschem Boden gibt es den ersten urkundlich belegten Hinweis aus der Zeit des Kaisers Barbarossa.
Dieser gab im Jahr 1156 der Stadt Augsburg eine neue Rechtsverordnung, die be- rühmte "Justitia Civitatis Au- gustensis", die das älteste deutsche Stadtrecht ist. Und schon darin ist vom Bier die Rede:
"Wenn ein Bierschenker ein schlechtes Bier macht oder ungerechtes Maß gibt, soll er gestraft werden..."
Die Strafe war übrigens sehr schwer und betrug fünf Gul- den. Beim dritten Verstoß wurde dem brauenden Wirt die Lizenz entzogen und seine Gaststätte bzw. Brauerei ge- schlossen.

