Erste urkundlich nachweisbare Ansätze in Augsburg um 1156

Bock-Bier-ReklameAuf deutschem Boden gibt es den ersten urkundlich belegten Hinweis  aus der Zeit des Kaisers Barbarossa.
Dieser gab im Jahr 1156 der Stadt Augsburg eine neue Rechtsverordnung, die be- rühmte "Justitia Civitatis Au- gustensis", die  das älteste deutsche Stadtrecht ist. Und schon darin ist vom Bier die Rede:
"Wenn ein Bierschenker ein schlechtes Bier macht oder ungerechtes Maß gibt, soll er gestraft werden..."
Die Strafe war übrigens sehr schwer und betrug fünf Gul- den. Beim  dritten Verstoß wurde dem brauenden Wirt die Lizenz entzogen und seine Gaststätte bzw. Brauerei ge- schlossen.

 

Mittelalter