Aus dem Jahre Polizey-Ordnung1706 datiert eine Art Düsseldorfer Reinheitsgebot, ähnlich dem alten bayerischen aus dem Jahre 1516. Hierzulande war es eine Polizey-Verordnung:
"
Hiesige Bier-Brauere und Bier-Zäpfere nach Ertrag des Früchtenkauffs das Bier gut zu machen, dabei aber absonderlich besorgen, damit selbiges gar, und wohlgeschmack mit aufrichtigem Hopfen, keines- wegs aber mit anderen, unzulässigen Zusatz und Composition ausgekocht, auch kein Bier zum ver- zapfen angestochen werden, es sey denn, zuvor etliche Tage alt, klar und wohl gesetzt".

Hopfen und Malz, Gott erhalt’s Malz gilt bei der Herstellung des Bieres als das wichtigste der drei (vier*) Zutaten. Für einhundert Liter Bier benötigt der Brauer in etwa siebzehn Kilo Malz. Beim Hopfen, was als zweitwichtigstes Ele- ment gilt, werden nur die weiblichen tannenzapfenähnlichen Bläten verwendet. Neunzig Prozent des Bieres macht das Brau-Wasser aus.

* Hefe kannte man im Mittelalter noch nicht

...Gott erhalt's

 

Polizey-Verordnung