Um den Bierpanschern das üble Handwerk zu legen, erließ 1487 der bayrische Herzog Albrecht IV ein Reinheitsgebot, welches für "München" galt.
Wilhelm IV. erhob am 23.04.1516 in Ingolstadt am Georgitag das Reinheits- gebot zum "Landesgesetz".
"Wie das Pier Summer vie Winter in unseren Stetten sol geschenkt und prauen werden".
Weiter unten heißt es dann wörtlich:
"...wir wöllen auch sonderlichen das füran allenthalben in unseren Stetten, Märckthen un auff dem Lannde, zu kainem Pier merer Stückh dan allain Gersten, Hopffen un Wasser genomen un gepraucht sölle werdn."

(Diesen Satz sollten sich mal die Gegner der Rechtschreibreform auf der Zunge zergehen lassen).

Dieses Gesetz gilt noch heute und ist im Biersteuergesetz verankert, sichert somit die Qualität des Deutschen Bieres. 1906 wurde das Reinheitsgebot deutsches Reichsgesetz.

 

Wilhelm der IV