Allgemeine Liefer- und Leistungsbedingungen der Brauerei Ferdinand Schumacher GmbH & Co. Kommanditgesellschaft

Stand: November 2013
  1. Anwendungsbereich
    1. Diese Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen gegenüber unseren Kunden („Leistungen“). Entgegenstehende oder von gesetzlichen Bestimmungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis von entgegenstehenden oder von gesetzlichen Bestimmungen abweichenden Bedingungen des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos ausführen.
    2. Ist der Kunde Unternehmer, gelten diese Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden.
  2. Zahlungsbedingungen
    1. Unsere Forderungen sind sofort und ohne jeglichen Abzug zahlbar, soweit keine abweichende Zahlungsfrist auf unseren Rechnungen angegeben wird. Für die Rechtzeitigkeit von Zahlungen kommt es auf den Zeitpunkt des Zahlungseingangs bei uns an. Zahlungen mit EC-Karten werden erst ab einem Betrag von 50,00 € akzeptiert, Zahlungen mit Visa- oder Master-Card erst ab einem Forderungsbetrag von 100,00 €. Bei Zahlungen mit Visa- oder Master-Card berechnen wir zudem für jede Zahlung eine Bearbeitungsgebühr von 3,00 €.
    2. Nur für Unternehmer: Stellt der Kunde seine Zahlungen ein, wird die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt oder tritt eine sonstige wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden ein, durch die unser Anspruch gefährdet wird, sind wir berechtigt, unsere Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen und noch ausstehende Lieferungen nach Setzung einer angemessenen Frist nur gegen Vorauszahlungen oder angemessene Sicherheitsleistung auszuführen sowie nach Ablauf der Frist zurückzutreten.
    3. Dem Kunden steht ein Aufhaltungs- oder Zurückhaltungsrecht nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Ist der Kunde Verbraucher, steht ihm ein Zurückbehaltungsrecht darüber hinaus auch zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und in einem angemessenen Verhältnis zu unserem Anspruch steht.
    4. Werden Rechnungen aus Lieferungen und Leistungen über das SEPA-Basislastschriftverfahren bezahlt, erhält der Kunde eine Vorabinformation zum Lastschrifteinzug, spätestens einen Tag vor dem Fälligkeitstermin per E-Mail oder Fax.
  3. Eigentumsvorbehalt
    1. Ist der Kunde Verbraucher, bleiben die von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns das Eigentum bis zur vollständigen Befriedigung sämtlicher Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung vor (nachfolgend: „Vorbehaltsware“).
    2. Nur für Unternehmer: Dem Kunden ist die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang gestattet. Zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt. Der Kunde tritt uns bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entstehen. Zur Einziehung der Forderung bleibt er bis zu einem Widerruf durch uns ermächtigt. Bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, einem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder einer sonstigen nach Vertragsschluss eintretenden wesentlichen Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden, durch die unser Anspruch gefährdet wird, sind wir zum Widerruf der Ermächtigung zur Weiterveräußerung und der Einziehungsermächtigung berechtigt.
    3. Soweit der Wert der uns zustehenden Sicherungsrechte die Höhe der gesicherten Ansprüche um mehr als 10% übersteigt, werden wir auf Verlangen einen entsprechenden Teil des Sicherungsrechte freigeben.
  4. Leergut
    1. Fässer, Mehrwegflaschen, Kästen und Paletten bleiben unser Eigentum und werden nur verliehen. Sie dürfen, auch wenn bepfändet, nicht veräußert werden. Uns steht ein Rückgabeanspruch für unser Leergut zu. Zur Sicherung des Rückgabeanspruchs sind wir berechtigt, ein Pfandgeld zu erheben.
    2. Fässer müssen innerhalb von 14 Tagen in ordnungsgemäßem Zustand zurückgebracht werden. Bei vom Kunden zu vertretener Beschädigung eines Fasses können wir Ersatz des uns dadurch entstandenen Schadens verlangen. Ist die Rückgabefrist abgelaufen, wird bei mehreren Fässern das Pfand erst nach Rückgabe aller Fässer ausgezahlt (Zurückbehaltungsrecht). Kommt der Kunde mit der Fassrückgabe in Verzug, so sind wir berechtigt, je Fass und angefangener Woche des Verzugs eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 6,00 höchstens jedoch in Höhe von 50% des Neupreises des jeweiligen Fasses zu berechnen. Dies gilt auch bei vom Kunden zu vertretener dauerhafter Nichtrückgabe eines Fasses. Ein einbehaltenes Pfandgeld wird auf diese Vertragsstrafe angerechnet, eine Auszahlung des die Vertragsstrafe übersteigenden Anteils des einbehaltenen Pfandgeldes erfolgt nicht. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadenersatzes behalten wir uns vor, die Vertragsstrafe bzw. ein einbehaltenes Pfandgeld ist hierauf jedoch anzurechnen.
    3. Bei zu vertretendem Verlust eines Pfandscheins sind wir berechtigt, einen Betrag in Höhe von EUR 6,00 für die dadurch verursachten Bearbeitungskosten als pauschalierten Schadenersatz zu berechnen. Der Kunde kann nachweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder dass er wesentlich niedriger ist als die Pauschale.
  5. Leih- und Mietgegenstände
    1. Dem Kunden verliehene oder gelieferte Gegenstände wie z. B. Verkaufsanhänger, Verkaufspavillons, Kühlfahrzeuge, Möbel, Glas und Porzellan sind in einem einwandfreien Zustand und gereinigt innerhalb der vereinbarten Frist zurückzugeben. Sie dürfen nur für den vereinbarten Verwendungszweck verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte ist dem Kunden untersagt. Zur Sicherung unseres Rückgabeanspruchs an vermieteten und verliehenen Gegenständen sind wir berechtigt, ein Pfandgeld zu erheben.
    2. Der Kunde haftet für jede von ihm zu vertretene Beschädigung und für von ihm zu vertretenen Untergang und Verlust der Gegenstände bis zu ihrer Rückgabe. Er hat uns über solche Umstände unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Unternehmer und können die Beschädigung, der Untergang oder Verlust branchenüblich von ihm versichert werden, haftet er verschuldensunabhängig, es sei denn, der Schaden wurde durch uns verursacht.
  6. Reservierungen
    1. Reservierungen sind grundsätzlich verbindlich.
    2. Bei Einräumung einer Option verfallen Reservierungen von Plätzen mit Ablauf des letzten Tages des Optionszeitraums, soweit der Kunde nicht vorher die Reservierung bestätigt hat.
    3. Kostenlose Stornierungen:
      Reservierungen können wie folgt kostenlos gänzlich storniert werden:
      1. Räume zur Exklusivnutzung sowie Reservierungen ab 20 Personen und mehr: bis zu 14 Tage vor dem vereinbarten Termin. 
      2. Sonstige Tische: bis zu 3 Werktage vor dem vereinbarten Termin.

      Einzelne Plätze können bis spätestens zu einem Tag 9:00 Uhr vor dem reservierten Datum kostenlos storniert werden.

    4. Sämtliche Stornierungen oder Änderungswünsche können nur in unserem Büro (schriftlich oder telefonisch unter 0211-828902-0, 8 Uhr bis 18 Uhr) entgegengenommen werden.
    5. Verspätete Stornierungen/Nichtantritt von Reservierungen bei vorbestellten Bewirtungsleistungen:
      Bei einer verspäteten Stornierung von Reservierungen mit vorbestellten Bewirtungsleistungen sind wir berechtigt, pauschalierten Schadensersatz nach folgenden Maßgaben zu verlangen, soweit der Kunde die Stornierung zu vertreten hat:
      1. Gänzliche Stornierung von Räumen zur Exklusivnutzung sowie von Reservierungen ab 20 Personen und mehr:
        • – ab dem 13. Tag, 9 Uhr vor dem vereinbarten Termin: 15%,
        • – ab dem 10. Tag, 9 Uhr vor dem vereinbarten Termin: 30 %,
        • – ab dem 5. Tag, 9 Uhr vor dem vereinbarten Termin: 50 %

        des vereinbarten Preises der vorbestellten Bewirtungsleistungen.

      2. Gänzliche Stornierung sonstiger Tische und Stornierung einzelner Plätze: Ab 1 Tag, 9 Uhr vor dem vereinbarten Termin: 30 % des vereinbarten Preises der vorbestellten Bewirtungsleistungen.

      Vorstehendes gilt entsprechend, wenn der Kunde die Reservierung aus von ihm zu vertretenen Gründen nicht antritt, ohne dies vorher mitzuteilen.
      Der Kunde kann nachweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder dass er wesentlich niedriger ist als die Pauschale.

    6. Verspätete Stornierungen/Nichtantritt von Reservierungen ohne vorbestellte Bewirtungsleistungen:
      In allen anderen Fällen als in Ziffer 6.5 sind wir bei verspäteten Stornierungen von Reservierungen oder wenn der Kunde aus einem von ihm zu vertretendem Grund einen reservierten Platz aus sonstigen Gründen nicht in Anspruch nimmt, berechtigt, einen Betrag in Höhe von EUR 20,00 pro verspätet storniertem bzw. nicht angetretenem Platz als pauschalierten Schadenersatz zu berechnen. Der Kunde kann nachweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder dass er wesentlich niedriger ist als die Pauschale.
    7. Wir sind berechtigt, weitere Gäste an einen Tisch zu platzieren und reservierte Plätze, die innerhalb von 15 Minuten nach der vereinbarten Reservierungszeit nicht in Anspruch genommen werden, anderweitig zu vergeben.
  7. Nachtzuschlag

    Nach Ablauf unserer Öffnungszeiten (So-Do 24 Uhr, Fr, Sa und vor Feiertagen 1 Uhr) berechnen wir für jede angefangene Stunde pro Kellner EUR 40,00.

  8. Haftung
    1. Wir haften nicht auf Schadens- oder Aufwendungsersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (Vertrag, Delikt etc.). Dies gilt nicht bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, aufgrund Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind insbesondere solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist unsere Haftung wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt, soweit wir nicht wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz haften.
    2. Abweichend von Ziffer 8.1 haften wir im Rahmen eines Leihvertrages nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
    3. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
    4. Eine Änderung der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
  9. Datenschutz

    Wir weisen darauf hin, dass Ihre personenbezogenen Daten (z.B. Name, Berufs-, Branchen- oder Geschäftsbezeichnung, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) von uns zum Zwecke der Begründung, Durchführung oder Beendigung rechtsgeschäftlicher oder rechtsgeschäftähnlicher Schuldverhältnisse mit unserem Vertragspartner gespeichert werden.

  10. Gerichtsstand

    Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis mit dem Kunden ist Düsseldorf, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Im Verhältnis zu allen anderen Kunden ist Gerichtsstand Düsseldorf, soweit der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Zeitpunkt der gerichtlichen Geltendmachung unserer Ansprüche nicht bekannt ist. Wir sind in jedem Fall berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.